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   OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22.A   

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OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22.A (https://dejure.org/2022,20019)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.06.2022 - 3 A 278/22.A (https://dejure.org/2022,20019)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - 3 A 278/22.A (https://dejure.org/2022,20019)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlaubt das Bestehen strafrechtlicher Bestimmungen, die - wie Art. 377 PPC - spezifisch Homosexuelle betreffen, die Feststellung, dass diese Personen als eine bestimmte soziale Gruppe i. S. v. Art. 10 Abs. 1 Buchst. d Richtlinie 2004/83/EG anzusehen sind (EuGH, Urt. v. 7. November - C-199/12 bis C-201/12 -, juris Rn. 41 ff.).

    Im Hinblick auf die von ihm benannte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 (- C-199/12 -) handelt es sich schon nicht um ein divergenzfähiges Gericht.

  • VG Berlin, 17.08.2020 - 6 K 686.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. August 2020 (- 6 K 686.17.A -) sei homosexuellen Männern in Pakistan sogar die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

    Denn der vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedene Fall betraf einen bereits in Pakistan seine Homosexualität offen bekennenden Mann und das Gericht hatte entschieden, dass in der Gesamtschau staatlicher und privater Übergriffe eine Verfolgung eines pakistanischen Staatsangehörigen, für den - abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls - seine offen gelebte Homosexualität identitätsprägend ist, in Pakistan beachtlich wahrscheinlich ist (VG Berlin, Urt. v. 17. August 2020 - 6 K 686.17.A -, juris Rn. 44).

  • OVG Sachsen, 11.02.2020 - 3 A 742/17

    Asylrecht; Pakistan; Gruppenverfolgung; Homosexualität; Verfolgungsdichte

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Sie sind als ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelte Grundsätze prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (BVerwG, a. a. O. Rn. 14 und 16; SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 9, und v. 17. März 2021 - 3 A 384/19.A -, juris Rn. 13).

    Unabhängig davon wurde in der jüngsten Rechtsprechung (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juli 2020 - A 10174/20 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2020 - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 8 ff., v. 2. Juni 2021 - 3 A 153/20.A -, juris Rn. 28 und v. 30. Juni 2021 - 3 A 713/19.A -, juris Rn. 25) geklärt, dass homosexuelle Männer in Pakistan nach derzeitiger Erkenntnislage mangels hinreichender Verfolgungsdichte der dokumentierten Einzelfälle keiner an die sexuelle Orientierung anknüpfenden rechtlich relevanten Gruppenverfolgung unterliegen.

  • BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung asylrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Soweit er behauptet, die Argumentation, dass homosexuelle Personen bei einer diskreten Lebensweise in Pakistan nicht bedroht seien, verstoße gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2020 (- 2 BvR 1807/19 -), die ihrerseits die oben genannte Entscheidung des EuGH aufgreift, verkennt der Kläger - unabhängig von der Nichtbeachtung der erforderlichen Darlegungsvoraussetzungen - zum einen, dass das Verwaltungsgericht in seinem Urteil unter Zitierung der eben genannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts festgestellt hat, dass ein Homosexueller bei einer angenommenen Rückkehr in sein Herkunftsland nicht darauf verwiesen werden könne, seine Homosexualität geheim zu halten oder auf ein öffentliches Bekenntnis zu ihr und ein Ausleben seiner homosexuellen Orientierung zu verzichten, allerdings davon ausgegangen ist, dass für den Kläger nicht festzustellen sei, dass er bei einer angenommenen Rückkehr nach Pakistan seine homosexuelle Orientierung offen leben und sich zu dieser bekennen würde.
  • OVG Sachsen, 08.05.2019 - 3 A 1351/18

    Asyl; Divergenz; rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Nicht ausreichend ist die pauschale Behauptung, die angegriffene Entscheidung weiche von der ständigen Rechtsprechung eines divergenzfähigen Gerichts ab, oder der Hinweis auf abweichende Rechtsprechung in einem ähnlichen Fall (SächsOVG, Beschl. v. 8. Mai - 3 A 1351/18.A -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Darüber hinaus gilt auch für die Gruppenverfolgung, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d. h. wenn auch keine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, die vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (BVerwG, Urt. v. 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13, 17 ff.).
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 -, juris Rn. 13; st. Rspr.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211 ff.).
  • OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18

    Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Vielmehr ist es erforderlich, durch die Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2018 - 3 A 120/18.A -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 A 384/19

    Gruppenverfolgung von trans- und homosexuellen Menschen in Pakistan

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Sie sind als ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelte Grundsätze prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (BVerwG, a. a. O. Rn. 14 und 16; SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 9, und v. 17. März 2021 - 3 A 384/19.A -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 30.06.2021 - 3 A 713/19

    Rechtliches Gehör; Verweis auf Ausgangsbescheid; inländliche Fluchtalternative;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.06.2022 - 3 A 278/22
    Unabhängig davon wurde in der jüngsten Rechtsprechung (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juli 2020 - A 10174/20 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2020 - 3 A 742/17.A -, juris Rn. 8 ff., v. 2. Juni 2021 - 3 A 153/20.A -, juris Rn. 28 und v. 30. Juni 2021 - 3 A 713/19.A -, juris Rn. 25) geklärt, dass homosexuelle Männer in Pakistan nach derzeitiger Erkenntnislage mangels hinreichender Verfolgungsdichte der dokumentierten Einzelfälle keiner an die sexuelle Orientierung anknüpfenden rechtlich relevanten Gruppenverfolgung unterliegen.
  • OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 153/20

    Gruppenverfolgung; Homosexualität; Pakistan

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